Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Immobilientransaktionen
1.1 Angebot
Unseren Angeboten und Dienstleistungen liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
1.2 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Vergütungsanspruch unsererseits in voller Höhe.
1.3 Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet uns dies innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unseres
Angebotes mitzuteilen. Andernfalls gilt unser Nachweis als stillschweigend anerkannt.
1.4 Entstehen des Vergütungsanspruches
Unser Beraterhonorar entsteht, sobald aufgrund oder durch Mitwirken unserer Tätigkeiten ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Honoraranspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem vom uns angebotenen Geschäft
wirtschaftlich gleichwertig ist oder in seinem wirtschaftlichem Erfolg dem angebotenen Geschäft im Wesentlichen gleichkommt. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Vergütungsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
1.5 Folgegeschäft
Ein Vergütungsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen oder zugearbeiteten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarung zustande kommen.
1.6 Fälligkeit des Vergütungsanspruchs
Unser Vergütungsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 12,12% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
1.7 Vergütungssätze
Die nachstehend aufgeführten Honorarsätze sind mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart:
Kauf
Bei Ankauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 6%
Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 6%, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.
An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstückes vom Berechtigen 1%
Vermietung und Verpachtung Gewerbe
Liegt keine Vereinbarung mit dem Vermieter vor, gelten für den Mieter folgende Provisionssätze:
2,0 Nettomonatsmieten bei einem Vertrag mit einer Laufzeit unter 60 Monaten
3,0 Nettomonatsmieten bei einem Vertrag mit einer Laufzeit ab 60 Monaten und
4,0 Nettomonatsmieten bei einem Vertrag mit einer Laufzeit ab 120 Monaten
Flächenerweiterungen des Mieters innerhalb der ersten 24 Monate der Mietvertragslaufzeit werden entsprechend honoriert. Mietfreie Zeiten oder andere vom Vermieter bewilligten Incentives bleiben unberücksichtigt. Bei einer Staffelmiete ist die Durchschnittsmiete der ersten Festlaufzeit für die Honorarberechnung maßgeblich.
Vermietung und Verpachtung Verbraucher
Nach gesetzlichen Bestimmungen
Die vorstehend genannten Honorarsätze verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.
2. andere Aufträge
Andere Auftragsarten unterliegen nicht unserer AGB und sind Bestandteil von Individualvereinbarungen.
3. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/Oder.